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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der sacito UG, Offenbacher Str. 30, 63128 Dietzenbach

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der sacito UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, einschließlich IT-Support, Hardwarewartung, IT-Projektmanagement und IT-Beratung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Unterzeichnung eines Leistungsvertrags.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Leistungsvertrag oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Regeln der IT-Branche.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung.

(4) Bei Support-Verträgen gelten die vereinbarten Reaktions- und Lösungszeiten als Zielwerte, sofern nicht ausdrücklich garantiert. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(5) Der Auftragnehmer dokumentiert erbrachte Leistungen nachvollziehbar und stellt dem Auftraggeber auf Anfrage entsprechende Nachweise zur Verfügung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Leistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Stundenabrechnung werden angefangene Stunden in 15-Minuten-Taktungen abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei laufenden Verträgen eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen, wenn sich die Kostenstruktur aufgrund externer Faktoren wesentlich verändert hat. Eine Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

(5) Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des schädigenden Ereignisses, spätestens jedoch 24 Monate nach dessen Eintritt, soweit nicht zwingende gesetzliche Verjährungsfristen entgegenstehen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Mängel an erbrachten Leistungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2) Der Auftragnehmer wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich längere Fristen gelten.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Offenbach am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: September 2026

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